Was tun im Todesfall?
Der Verlust eines nahestehenden Menschen verursacht nicht nur Trauer, sondern auch zusätzliche bürokratische Aufgaben. Auf dieser Seite finden Sie Anleitungen und Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten, um Ihre Angelegenheiten zu klären und die nächsten Schritte zu planen. Gut zu wissen: Das Konto besteht unverändert fort. Die Bank führt weiterhin den Zahlungsverkehr (Lastschriften, Daueraufträge) aus, die zu Lebzeiten des Kontoinhabers erteilt wurden (Guthaben vorausgesetzt).1) Mitteilung über den Todesfall
Bitte senden Sie uns die Sterbeurkunde in Kopie per Post oder E-Mail zu. Alternativ können Sie das Dokument auch bei einem Berater unseres Kooperationspartners Wüstenrot & Württembergische AG oder in einer unserer Filialen vorlegen. Damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) ebenfalls mit an. Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim zuständigen Standesamt. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite zusammengefasst.
2) Bestattungskosten
Nach Einreichung der Originalrechnung können ausschließlich die Bestattungskosten aus dem Kontoguthaben beglichen werden, wenn eine ausreichende Deckung vorhanden ist.
Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto des Bestattungsinstitutes und es ist keine Auszahlung an Dritte möglich. Bereits bezahlte Bestattungskosten können nachträglich nicht erstattet werden.
3) Nachlassabwicklung
Nach der Mitteilung bleibt das Konto für die gesamte Nachlassabwicklung bis zur Schließung bestehen. Das Vorgehen ist davon abhängig, ob eine Vollmacht oder ein Gemeinschaftskonto vorliegen.
Als Mitkontoinhaber:in sind Sie berechtigt Girokonten, Tagesgeldkonten, Sparpläne und Sparschätze auf Ihren Namen zu übertragen.
Bei allen anderen Kontenarten und Depots ist eine Umschreibung nicht möglich. Sie haben dennoch die Möglichkeit neue Konten, Depots zu eröffnen und den Gegenwert umbuchen oder übertragen zu lassen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall schriftlich mit, welche Abwicklung Sie bevorzugen. Bitte geben Sie immer eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind und bitte übermitteln Sie immer einen postalischen, schriftlichen und unterschriebenen Auftrag. Aus rechtlichen Gründen können wir Zahlungsaufträge und Kontoauflösungsaufträge nicht per E-Mail oder Fax annehmen. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Bei einer Vollmacht des Erblassers über den Tod hinaus, kann die bevollmächtigte Person grundsätzlich frei über die vorhandenen Werte verfügen, wenn Sie auf dem Formular angegeben ist. Bei den meisten Kunden liegt diese Art der Vollmacht vor.
Entsprechend kann bei einer notariellen Generalvollmacht verfahren werden. Bei General- und/oder Vorsorgevollmachten ist zu beachten, dass die Ausfertigung als Originalurkunde oder eine bestätigte Kopie bei jeder Weisung oder Verfügung vorgelegt werden muss, sowie einmalig eine bestätigte Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) bei uns hinterlegt wird.
Diese Verfügungsmöglichkeiten können durch den/die Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger widerrufen werden.
Bitte übermitteln Sie immer einen postalischen, schriftlichen und unterschriebenen Auftrag. Aus rechtlichen Gründen können wir Zahlungsaufträge und Kontoauflösungsaufträge nicht per E-Mail oder Fax annehmen. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung für weitere Beratung.
In diesem Fall benötigen wir eine der Unterlagen als bestätigte Kopie* von Ihnen:
- Erbschein
- Testament mit dazugehörenden Eröffnungsprotokoll
- Erbvertrag mit dazugehörenden Eröffnungsprotokoll
- Ausfertigung General- und/oder Vorsorgevollmacht (Vollmacht muss über den Tod hinaus gelten. Der Bevollmächtigte kann nur dann handeln, wenn er bei jeder Weisung oder Verfügung eine aktuell bestätigte Kopie seiner Ausfertigung im Original vorlegt)
- falls vorhanden Erbschein als bestätigte* Kopie
Die Beantragung der Unterlagen erfolgt über das zuständige Nachlassgericht.
Eine persönliche Legitimation aller Erben ist notwendig (Personalausweis, Vorder- und Rückseite als bestätigte Kopie*).
*Die Bestätigung kann durch die Oldenburgische Landesbank AG vor Ort, einen Berater unseres Kooperationspartners Wüstenrot & Württembergische AG, Postident bei einer Postfiliale, eine Behörde (Rathaus, Bürgerbüro) oder Ihre Hausbank vor Ort erfolgen. Dabei werden von den Originalunterlagen Kopien angefertigt und als „vom Original stammend“ mit Datum bestätigt. Die Originale bleiben ohne Verlustrisiko bei Ihnen. Den Postident-Coupon erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Bitte übermitteln Sie immer einen postalischen, schriftlichen und unterschriebenen Auftrag. Aus rechtlichen Gründen können wir Zahlungsaufträge und Kontoauflösungsaufträge nicht per E-Mail oder Fax annehmen.
Unsere Kontaktdaten
Bitte geben Sie immer Konto-, Kundennummer, sowie Ihre Kontaktdaten an.
Oldenburgische Landesbank AG
Postfach 26 07
26016 Oldenburg
Tel.: 0441 221 2270
Mail: olb@olb.de
Beratersuche und weitere Kontaktdaten finden Sie rechts (Desktop) oder beim Aufruf der Navigation am unteren Rand (mobil).
Häufig gestellte Fragen:
Im OLB-Ratgeber haben wir weitere Themen zu Erbe, Nachlass zusammengefasst.
Bitte senden Sie uns die Sterbeurkunde in Kopie per Post oder E-Mail. Alternativ können Sie das Dokument auch in einer unserer Filialen vor Ort vorlegen. Um mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können benötigen wir weiterhin von Ihnen: Name, Anschrift, Telefonnummer.
Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.
Die Begleichung der Bestattungskosten aus dem Nachlassguthaben vom Konto der verstorbenen Person ist möglich, wenn der Nachlassfall noch nicht abgewickelt ist.
Dafür ist die Vorlage der Bestattungsrechnung im Original notwendig. Voraussetzung für die Begleichung der Bestattungskosten ist, dass ausreichend Guthaben auf dem Nachlasskonto vorhanden ist und keine rechtlichen Vorgaben die Auszahlung ausschließen, wie z.B. Rentenrückzahlungen.
Bis zur Vorlage der Bescheinigung können Verfügungen bis zu einer Bagatellgrenze von insgesamt einmalig 5000,- EUR zugelassen werden und Rechnungen vom Bestattungsinstitut im Original per Post oder unter Vorlage bei einer Filiale, einem Berater oder in einem Bankshop an den Rechnungssteller direkt überwiesen werden.
Aus Datenschutzgründen sowie weiteren rechtlichen Bestimmungen dürfen wir nur berechtigten Erben Auskünfte erteilen.
Haben Sie ein Gemeinschaftskonto oder -depot mit der verstorbenen Person, das Ihnen Einzelverfügungen erlaubt? Oder besitzen Sie eine Bankvollmacht, die über den Todesfall hinaus gültig ist oder speziell für diesen Fall erteilt wurde? Oder besteht ein Vertrag zu Gunsten Dritter und gegenseitige Todesfallbegünstigung bei Gemeinschaftskonten? In diesen Fällen können Sie bis zum Widerruf des Einzelverfügungsrechts oder der Vollmacht durch die Erben weiterhin über das Konto oder Depot der verstorbenen Person verfügen.
Wenn dies nicht zutrifft, benötigen Sie als Erbnachweis eine bestätigte Kopie der Abschrift des eröffneten Testaments oder Erbvertrags zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder die bestätigte Kopie der Original-Ausfertigung des Erbscheins, die Sie als Erben ausweist. Erst dann dürfen Sie Auskünfte über das Vermögen erhalten und darüber verfügen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet hat, da der Testamentsvollstrecker die Erben grundsätzlich von Verfügungen über den Nachlass ausschließt.
Nachträglich ist keine Beantragung eines Onlinebanking-Zugangs möglich.
Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann der Kontobevollmächtigte alles Weitere bis zur Kontoauflösung veranlassen, solange seine Kontovollmacht nicht von den Erben, dem Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger widerrufen wurde.
Der Erbnachweis ist ein Dokument, das von den Erben oder den rechtlichen Vertretern einer verstorbenen Person eingereicht wird, um ihre Rechte als Erben nachzuweisen.
Die Beantragung erfolgt über das zuständige Nachlassgericht.
Dabei werden von den Originalunterlagen Kopien angefertigt und als „vom Original stammend“ mit Datum bestätigt. Die Originale bleiben ohne Verlustrisiko bei Ihnen.
Den Postident-Coupon erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Die konkrete Abwicklung hängt davon ab, ob eine Bankvollmacht oder ein Gemeinschaftskonto vorliegt. Unter dem oberen Punkt "Nachlassabwicklung" finden Sie detaillierte Informationen dazu.
Fehlende oder unvollständige Dokumente sowie fehlende Legitimationen. Wichtig: Für die Nachlassabwicklung benötigen wir die Unterlagen als bestätigte Kopie. Die Abwicklung des Nachlasses kann nur im Gesamten erfolgen. Teilverfügungen einzelner Erben sind nicht möglich.