Anlegen
Nachhaltigkeit
Einbeziehen von Nachhaltigkeitsrisiken
Lesen Sie hier, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einbeziehen. Zudem finden Sie hier die Offenlegung nachteiliger Auswirkungen.
Nachfolgend sind für Sie aufgeführt:
Relevante Informationen gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“)
Relevante Informationen zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten der Oldenburgische Landesbank AG gem. § 134b AktG
Für die Kunden unserer Kooperationspartner Wüstenrot Bausparkasse und Württembergische Versicherung (W&W) sind die Angaben der OLB in Bezug auf ihre Rolle als Finanzmarktteilnehmer im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung, insbesondere die „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“, nicht relevant. Gleiches gilt für die Angaben der Versicherungsberatung, die für die W&W nicht zutreffend sind. Für Kunden unserer Kooperationspartner W&W gelten ausschließlich die Offenlegungen zur Anlageberatung in der Rolle als Finanzberater.