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Nachhaltigkeit

Einbeziehen von Nachhaltigkeitsrisiken

Lesen Sie hier, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einbeziehen. Zudem finden Sie hier die Offenlegung nachteiliger Auswirkungen.

Piktogramm einer strahlenden Glühbirne

Nachfolgend sind für Sie aufgeführt:

  • Relevante Informationen gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“)

  • Relevante Informationen zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten der Oldenburgische Landesbank AG gem. § 134b AktG

  • Für die Kunden unserer Kooperationspartner Wüstenrot Bausparkasse und Württembergische Versicherung (W&W) sind die Angaben der OLB in Bezug auf ihre Rolle als Finanzmarktteilnehmer im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung, insbesondere die „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“, nicht relevant. Gleiches gilt für die Angaben der Versicherungsberatung, die für die W&W nicht zutreffend sind. Für Kunden unserer Kooperationspartner W&W gelten ausschließlich die Offenlegungen zur Anlageberatung in der Rolle als Finanzberater.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Angaben zu Art. 5 Offenlegungsverordnung

Mitwirkungspolitik

Informationen zur Festlegung unserer Mitwirkungspolitik