Anlegen
Unsere Investmentfonds
Breite Auswahl aus unserer Select Fondspalette
Kompetente Beratung vor Ort
Depotführung jährlich nur 17 €
Marketingmitteilung
Fondssparplan: Vermögen aufbauen mit Investmentfonds
Engagieren Sie sich mit Investmentfonds an den weltweiten Kapitalmärkten. Ob Sparplan oder Einmalanlage, Investmentfonds erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Mit einer richtig strukturierten Investmentanlage können Sie lukrative Gewinnmöglichkeiten nutzen. Wenn Sie regelmäßig eine bestimmte Summe in Investmentfonds anlegen möchten, nutzen Sie am besten einen Fondssparplan.
Unsere Leistungen im Überblick
Breite Auswahl an sparplanfähigen Investmentfonds1
Mindestbetrag nur 25 € pro Fonds
Sparintervalle: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich
Umschichtungsauftrag (komplett oder ratierlich)2
Chancen und Risiken
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit einer Geldanlage in Wertpapieren die unten genannten WpHG-Information sowie die hier aufgeführten Chancen und Risiken des Fondssparens.
Chancen / Vorteile
Flexibilität hinsichtlich mtl. Sparbetrags (möglich ab 25 €) Sparintervall, Anlagetermin und Anlagedauer
Cost-Average-Effekt (Durchschnittskostenprinzip)
Zinseszinseffekt
Umgehen des Timing-Problems (Wann ist der richtige Einstiegszeitpunkt?)
Einstieg ins Wertpapiergeschäft für unerfahrene Anleger
Breite Streuung durch die Anlage in einen Investmentfonds

Risiken / Nachteile
Je nach Betrachtungszeitraum kann bei kontinuierlich steigenden Kursen die Einmalanlage zu Beginn dem Sparplan überlegen sein
Je nach Betrachtungszeitraum kann der Cost-Average-Effekt bei zunächst steigenden Kursen, die dann auf den Ursprung zurückfallen, negativ wirken
Aktien bieten auf lange Sicht ein Renditepotenzial, Kurse können jedoch schwanken (Volatilität) und es kann zu Kursverlusten kommen
Der Zinseszinseffekt kann auch bei positiver Wertentwicklungen bei thesaurierenden Fonds nicht garantiert werden. Voraussetzung hierfür ist eine positive Fondsentwicklung
Fonds der Select Fondspalette im Überblick
Klicken Sie sich vor Ihrem Anlagegespräch durch nachfolgende Übersicht unserer Fondsprodukte namhafter Hersteller. Die wesentlichen Anlegerinformationen zu unseren Fonds (Basisinformationsblätter, Verkaufsprospekte, Jahres- und Halbjahresberichte) finden Sie durch Eingabe der WKN in unserer Anlegerauskunft.
| Fondsanlagen für wertorientierte Anlegertypen | Fondsanlagen für wertorientierte Anlegertypen | ||
|---|---|---|---|
Name | WKN | Art | |
LBBW Geldmarktfonds R | 976683 | Geldmarktfonds | |
hausInvest | 980701 | Offener Immobilienfonds | |
Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working | A2ATC3 | Offener Immobilienfonds | |
Zinseszinseffekt und Durchschnittskostenprinzip
Ihre Vorteile
Wie funktioniert der Zinseszinseffekt?
Was ist das Durchschnittskostenprinzip?
Warum sollten Sie nicht einfach weiter Ihr Sparschwein füttern?
Lohnt sich ein Fondssparplan für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge?
Wichtige Information zur Geldanlage in Wertpapieren
Marketingmitteilung
Diese Publikation ist eine Marketingmitteilung der Oldenburgische Landesbank AG im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
Kein Angebot; keine Beratung
Diese Information enthält kein Angebot zum Erwerb oder zur Zeichnung der darin genannten Wertpapiere und auch keine Einladung zu einem solchen Angebot. Die geäußerten Meinungen geben unsere aktuelle Einschätzung wieder, die sich auch ohne vorherige Bekanntmachung ändern kann. Diese Information kann eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers und seine Anlageziele abgestellte Beratung nicht ersetzen.
Der Berater der Wüstenrot Bausparkasse AG | Württembergische Versicherung AG vermittelt und berät ausschließlich in ausgewählten Investmentfonds (Select Fondspalette). Die Anlagevermittlung und -beratung erfolgt durch den Berater als gebundener Vermittler der Oldenburgische Landesbank AG.
Adressat
Die hier wiedergegebenen Informationen und Wertungen ("Information") sind ausschließlich für Kunden, die Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, bestimmt. Insbesondere ist diese Information nicht für Kunden und andere Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Großbritannien, den USA, in Kanada, Asien oder in der Schweiz bestimmt und darf nicht an diese Personen weitergegeben werden oder in diese Länder eingeführt oder dort verbreitet werden. Dieses Dokument einschließlich der darin wiedergegebenen Informationen dürfen im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verwendet werden. Personen, die in den Besitz dieser Information gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen.
Keine Gewährleistung
Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die die Oldenburgische Landesbank AG als zuverlässig ansieht. Die Informationen sind aber möglicherweise bei Zugang nicht mehr aktuell und können überholt sein. Auch kann nicht sichergestellt werden, dass die Informationen richtig und vollständig sind. Die Oldenburgische Landesbank AG übernimmt für den Inhalt der Information deshalb keine Haftung.
Glossar
Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden – insbesondere bei komplexen Themen aus dem Finanzbereich. Ein umfangreiches Glossar finden Sie auf www.wuestenrot.olb.de/glossar.
Fondskosten
Alle auf Fondsebene anfallenden Kosten sind in der Wertentwicklung berücksichtigt. In der Nettowertentwicklung wird zusätzlich die Marge berücksichtigt. Darüber hinaus können die Wertentwicklung mindernde Depotkosten entstehen. Die Oldenburgische Landesbank AG erhält für den Vertrieb des Fonds die Marge und als Vertriebsfolgeprovision eine Bestandsvergütung aus den Verwaltungsvergütungen/Pauschalvergütungen. Einzelheiten der zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Bank vereinbarten Vergütung erläutert Ihnen gerne unser Berater.
Interessenkonflikte
§ 85 Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet uns, Sie auf folgende mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit unseren Empfehlungen hinzuweisen: Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Institut, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern und unserem Kooperationspartner der W&W-Gruppe sowie unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Wir legen in Bezug auf unsere angebotene Produktpalette besonderen Wert auf Kontinuität und auf eine ausgewogene Zusammensetzung, die keine zusätzlichen Anreize für kostenpflichtige Produktwechsel setzen soll. Insbesondere stellen wir durch die Provisionsstruktur unserer Produktpalette grundsätzlich sicher, dass die Vertriebsleistung für risikoreichere Anlageprodukte nicht besser vergütet wird. Auch sind unsere Vermittler rechtlich dazu verpflichtet, nur angemessene und / oder geeignete Anlageprodukte zu vermitteln / empfehlen. Diese und weitere Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Qualität unserer Dienstleistungen zu verbessern.
Auch wenn hierin ein Interessenkonflikt begründet sein könnte, sind wir der Ansicht, dass die Vorteile einer solchen Vorgehensweise überwiegen, denn nur eine qualitativ hochwertige und dem Anlegerinteresse verpflichtete Produktauswahl kann langfristigen Erfolg sicherstellen. Wir werden daher im gegenseitigen Interesse darauf achten, Ihnen jederzeit qualitativ hochwertige Anlageprodukte anbieten zu können. Ein Interessenkonflikt könnte sich auch daraus ergeben, dass, je nach Wertpapier (insbesondere je nach Kapitalanlage- / Investmentgesellschaft und je nach Investmentfonds und Gattungsart) die Vergütungen, die wir erhalten und die wir ganz oder teilweise an Ihren Berater als Vergütung weitergeben, unterschiedlich sein können. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass unsere Dienstleistungen und die Ihres Beraters beeinflusst werden können. Jedoch sehen wir diese Vergütung als Gegenleistung für unsere und für die hochwertigen Dienstleistungen Ihres Beraters im Vertrieb von Wertpapieren (u.a. Bereithaltung von Informationen, laufende Vermittlung von Aufträgen und Anfragen der Kunden, Schulung von Mitarbeitern) an.
Weitere Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben
in der Anlageberatung und -vermittlung aus eigenem (Umsatz-) Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten;
bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen / geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Sie;
durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;
bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;
aus anderen Geschäftstätigkeiten, insbesondere dem Interesse am Absatz eigen emittierter Wertpapiere;
durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten.
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen z. B. die Beratung oder Auftragsausführung beeinflussen, haben wir uns als Unternehmensgruppe und unsere Mitarbeiter auf entsprechende Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Für unser Haus haben wir unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung der OLB eine unabhängige Compliance-Stelle etabliert, der die Identifikation und das Management von Interessenkonflikten obliegt. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen.
Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerden
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
OLB Bank AG
Beschwerdemanagement
Stau 15-17
26122 Oldenburg
Ombudsmannverfahren
Die OLB nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (https://bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der OLB den Ombudsmann der privaten Bankenanzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten.
Allgemeine Information für Kunden über Zuwendungen
Für die Vermögensanlage des Kunden in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten bietet die Bank dem Kunden eine umfassende Information und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützt die Bank den Kunden fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Finanzinstrumenten, seinen finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen und seiner Risikobereitschaft zu treffen. Dieser in der Fläche vorgehaltene Service ist für die Bank mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Aufwandes erhält die Bank die im Festpreisgeschäft vereinbarte Marge. Daneben erhält die Bank Vertriebsvergütungen in Form von Zuwendungen ihrer Vertriebspartner. Zuwendungen können in Form von Geldeinzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zuwendungen werden an die Bank von ihren Vertriebspartnern als einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende Zuwendungen werden an die Bank von ihren Vertriebspartnern als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet.
Die Bank leitet die oben genannten Zuwendungen als Gegenleistung für die Vertriebsunterstützung ganz oder teilweise an unsere vertraglich gebundenen Vermittler bzw. an die Wüstenrot Bausparkasse AG und an die Württembergische Versicherung AG weiter.
Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen kann die Bank von Produkt- und Dienstleistungsanbietern in Form von kostenfreien oder vergünstigten Sach- und/oder Dienstleistungen erhalten (z. B. technische Unterstützungsleistungen, Informationsmaterial, Schulungsmaßnahmen und Fachtagungen für unsere Mitarbeiter, Marketingmaterial, Zugang zu Informationsplattformen). Dabei stellt die Bank organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zuwendungen den Kundeninteressen nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von der Bank erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Unabhängig hiervon informiert die Bank den Kunden jeweils über die aktuellen Zuwendungen bzgl. empfohlener Finanzinstrumente, die die Bank von seinen Vertriebspartnern insbesondere bei Anteilen an Investmentvermögen erhält oder als Gegenleistung für die Vertriebsunterstützung weiterleitet.
Verkaufsprospekt
Den aktuellen Verkaufsprospekt für die gewünschte Fondsanlage erhalten Sie bei Ihrem Berater oder im Internet unter wuestenrot.olb.de.
Die OLB setzt Vermittler der Wüstenrot Bausparkasse AG als vertraglich gebundene Vermittler nach § 2 Absatz 10 KWG ein. Diese erbringen die Anlagevermittlung und Anlageberatung in Deutschland ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der OLB.