Nachhaltigkeit
Einbeziehen von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen und Offenlegung nachteiliger Auswirkungen
Nachfolgend sind für Sie aufgeführt:
- relevante Informationen gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“)
- relevante Informationen zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten der Oldenburgische Landesbank AG gem. § 134b AktG
Angaben zu Art. 3 Offenlegungsverordnung
Änderungshistorie: 30.12.2022: Aktualisierung des Prozesses zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Änderungshistorie: 15.01.2024: Konkretere Darstellung des Prozesses zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Diese Erklärung beschreibt und erläutert die Strategien der OLB zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen bzw. ihren Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten. Sie wird laufend aktualisiert und an die Fortschritte in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten angepasst.
Nach Einschätzung der Bank als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater können Nachhaltigkeitsrisiken negative Auswirkungen auf die Rendite der von der Bank angebotenen Finanzprodukte und -dienstleistungen haben, auch wenn sich diese Auswirkungen nur schwer quantitativ erfassen lassen. So können sich Nachhaltigkeitsrisiken beispielsweise auf das Branchenrisiko, Preisänderungsrisiko, Emittenten- oder Dividendenrisiko des jeweiligen Anlageproduktes auswirken.
Die OLB empfiehlt grundsätzlich eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen, -branchen und -regionen, um ein individuelles Chance-Risiko-Profil zu erzielen (Diversifikation).
Die Bank verfolgt hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung folgende Strategie: Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der vorgelagerten Auswahl der Produkte für die Anlageberatung mit einbezogen. Die Bank bedient sich dafür eines anerkannten externen Datenanbieters, der auf die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken spezialisiert ist (derzeit MSCI ESG Research), mit Hilfe dessen Daten regelmäßig die Nachhaltigkeitsrisiken der in der Anlageberatung angebotenen Finanzprodukte evaluiert und überprüft werden. Dadurch wird eine objektivere und unabhängige Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken gewährleistet.
Im Rahmen der Anlageentscheidungen für die Finanzportfolioverwaltung werden neben Diversifikationsaspekten Nachhaltigkeitsrisiken bei der Selektion der einzelnen Finanzinstrumente berücksichtigt. Die Bank bedient sich dafür eines anerkannten externen Datenanbieters, der auf die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken spezialisiert ist (derzeit MSCI ESG Research). Mit Hilfe dieser Daten werden die Nachhaltigkeitsrisiken der in der Finanzportfolioverwaltung selektierten Finanzprodukte evaluiert und auf Basis der Einhaltung von der OLB definierter Kriterien überprüft. Dadurch wird eine von der OLB unabhängige Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken gewährleistet. Das MSCI ESG-Rating-Modell identifiziert die Nachhaltigkeitsrisiken auf einer Skala von AAA bis CCC, die für eine Branche oder einen Sektor am wichtigsten sind:
Finanzinstrumente mit sehr hohem Nachhaltigkeitsrisiko (MSCI ESG-Rating „B" und „CCC“) sind von einer Investition ausgeschlossen. Das Fehlen eines MSCI ESG-Ratings führt ebenfalls zu einem Ausschluss.
Für Zertifikate wird das Nachhaltigkeitsrisiko auf Ebene des zugrunde liegenden Basiswerts betrachtet.
Bei Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung von Investitionen haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können etwa im Bereich der Umwelt durch vom Klimawandel mit verursachte Wetterereignisse wie Starkregen, Stürme, Dürre (physische Risiken) oder aus dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft wie z.B. durch erhöhte Preise von Emissionszertifikaten für emissionsintensive Wirtschaftszweige oder Veränderungen von gesellschaftlichen Einstellungen und Konsummustern (transitorische Risken) entstehen. Im Bereich Soziales sind dies z. B. Risiken, die durch Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards entstehen und im Bereich Unternehmensführung etwa das Auftreten von Reputationsschäden durch Verstöße gegen Anti-Korruptions-Regeln.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Die OLB führt Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 4 GewO/ neue Fassung: Abs. 7 S.1 Nr.1) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz aus. Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ist das die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG informiert über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen hier.
Angaben zu Art. 4 Offenlegungsverordnung
Änderungshistorie:
02.08.2022: Konkretisierung der Berücksichtigung wichtiger negativer Auswirkungen (Principal adverse impacts = PAI); Einfügen von Zwischenüberschriften zur Verbesserung der Lesbarkeit 30.12.2022: Aktualisierung des Prozesses zur Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impacts = PAI)
22.05.2023: Redaktionelle Änderungen
15.01.2024: Aktualisierung der Strategie auf Unternehmensebene
Diese Erklärung beschreibt und erläutert, wie die OLB als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung) im Rahmen ihrer Investitionsprozesse und Beratungsleistungen berücksichtigt. Sie wird laufend aktualisiert und an die Fortschritte in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten angepasst. Die OLB berät Kunden im Rahmen der Anlageberatung zu Finanzinstrumenten (z.B. Aktien oder Investmentfonds) oder investiert im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung in solche Produkte. Darüber hinaus hält die OLB auch selbst einen Bestand an hoch liquiden Wertpapieren von hoher Bonität im Rahmen ihrer Liquiditätsreserve.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Geschäftstätigkeiten bzw. Aktivitäten von Unternehmen, Branchen oder Staaten können sich sowohl positiv als auch negativ auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Wichtige negative Auswirkungen (Principal adverse impacts = PAI) sind negative, wesentliche oder voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch die von der OLB getroffenen Anlageentscheidungen oder die von ihr erbrachte Beratung verursacht oder verstärkt werden oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Bank berücksichtigt bei der Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf diese Nachhaltigkeitsfaktoren wie folgt: Die dem Anleger zur Verfügung gestellten Finanzprodukte werden aufgrund der regulatorisch erforderlichen Angaben der Produkt-Emittenten bzw. Produkt-Hersteller danach klassifiziert, ob sie bei Ihren Investitionen die Vermeidung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anstreben.
Basierend auf den Produktdaten werden dabei die gem. den Regulatorisch Technischen Standards (RTS) der European Supervisory Authorities (ESA) in Tabelle 1, Annex 1 aufgeführten und von den jeweiligen Herstellern/ Emittenten veröffentlichten Indikatoren gem. Branchenstandard in die fünf Obergruppen Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen, Reduzierung der Biodiversität, der Wasserverschmutzung, von gefährlichen Abfällen und von negativen sozialen und Arbeitnehmerbelangen sortiert.
Zusätzlich berücksichtigt die OLB, ob ein relevantes Finanzprodukt, wie etwa ein Immobilienfonds, die Indikatoren Vermeidung von Energieineffizienz und fossilen Brennstoffen bei Immobilienunternehmen als berücksichtigt ausgewiesen hat. Diese weitreichende Transparenz durch die Klassifizierung der vermittelten Anlageprodukte auf Basis der Produktdaten nach den entsprechenden PAIs ermöglicht der OLB eine substanzielle Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Unter den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die nachteilige Auswirkungen auf die nachfolgenden Nachhaltigkeitsfaktoren haben:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- die Achtung der Menschenrechte und
- die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflichten auf Unternehmensebene werden Aspekte der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auch im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der OLB betrachtet. Dazu werden Daten zu den Finanzinstrumenten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt („Environmental“), Soziales („Social“) und Unternehmensführung („Governance“) erhoben. Die hierfür benötigten Angaben werden von einem anerkannten externen Datenanbieter, der auf die Nachhaltigkeitsanalysen spezialisiert ist (derzeit MSCI ESG Research), zur Verfügung gestellt.
Der rechtliche Rahmen leitet sich aus der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „Offenlegungsverordnung“) ab.
Eine Nachhaltigkeitsstrategie auf Produktebene der Finanzportfolioverwaltung der OLB wird jedoch nicht verfolgt.
Mit der Finanzportfolioverwaltung der OLB werden weder ökologische oder soziale Merkmale beworben (Finanzprodukte gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung) noch nachhaltige Investitionen angestrebt (Finanzprodukte gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung). Die dieser Finanzdienstleistung zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Für über die Finanzportfolioverwaltung erworbene Finanzinstrumente werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermittelt, welche sich an den vom Gesetzesgeber aufgestellten wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen orientieren. Diese Information wird vierteljährlich über das Quartalsreporting zur Verfügung gestellt.
Die OLB kann im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung in Aktien oder Anleihen einzelner Unternehmen, Zertifikate, Investmentfonds oder ETF investieren. Für Zertifikate wird der zugrunde liegende Basiswert bzw. Wertpapierkorb (z.B. Index) betrachtet.
Die OLB reflektiert die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten ausschließlich auf Basis der auf Unternehmensebene definierten Ausschlusskriterien. Auf Unternehmensebene darf der Anteil der folgenden nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bezüglich der ausgewählten Finanzinstrumente auf Basis des Marktwertes maximal 5% betragen:
- Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (gemäß Anhang I Tabelle 1 der Offenlegungsverordnung - Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Nr. 7)
- Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (gemäß Anhang I Tabelle 1 der Offenlegungsverordnung - Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Nr. 14)
Zusätzlich wird auf Unternehmensebene der Anteil der folgenden nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, welcher sich aus den getätigten Direktinvestitionen in Unternehmen (Aktien oder Anleihen einzelner Unternehmen) und Zertifikaten mit einem Unternehmen als zugrundeliegenden Basiswert ergibt, auf Basis des Marktwertes auf maximal 5% begrenzt (Investmentfonds, ETF und Zertifikate mit einem Wertpapierkorb als zugrundeliegenden Basiswert finden keine Berücksichtigung):
- Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (gemäß Anhang I Tabelle 1 der Offenlegungsverordnung - Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Nr. 10)
- Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Sinne des Übereinkommens von Paris bzw. eigenständige Unternehmensinitiativen
(gemäß Anhang I Tabelle 2 der Offenlegungsverordnung - Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Nr. 4, ergänzt um die Würdigung eigenständiger Initiativen der Unternehmen)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Die OLB führt Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 4 GewO/ neue Fassung: Abs. 7 S.1 Nr.1) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz aus. Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ist das die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG informiert über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hier.
Änderungshistorie:
30.06.2023: Initiale Veröffentlichung
15.01.2024: Redaktionelle Anpassung der initialen Veröffentlichung
Die Oldenburgische Landesbank AG berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der Oldenburgische Landesbank AG.
Angaben zu Art. 5 Offenlegungsverordnung
Änderungshistorie:
11.07.2022: Berücksichtigung qualitativer Ziele zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei der variablen Vergütung der Vorstände und außertariflichen Mitarbeiter.
17.04.2023: Die Ziele zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei der variablen Vergütung der Vorstände und außertariflichen Mitarbeiter sind nicht mehr rein qualitativ, die Angaben unter dem ersten Spiegelstrich wurde entsprechend angepasst.
- Die variable Vergütung der Vorstände sowie der außertariflichen Mitarbeiter der OLB ist zu einem Anteil von 10-15 % an Ziele zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung geknüpft.
- Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank orientiert sich nicht an möglichen Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den von der OLB vermittelten oder aufgelegten Finanzanlageprodukten einhergehen.
- Die OLB führt Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 4 GewO/ neue Fassung: Abs. 7 S.1 Nr.1) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz aus. Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ist das die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Vergütung der OLB als Vermittlerin erfolgt durch Provisionen (in der Versicherungsprämie enthalten) und orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Versicherungsanlageprodukten einhergehen. Dies gilt ebenso für die Vergütung der Angestellten der OLB.
Änderungshistorie:
22.06.2023: Ergänzung der Angaben anlässlich der regelmäßigen Aktualisierung
Die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) unterliegt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i. S. d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften des § 134b AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.
Die OLB betreibt für ihre Kunden Finanzportfolioverwaltung. Im Rahmen dieser Finanzportfolioverwaltung nimmt die OLB keine Aktionärsrechte nach § 134b Abs. 1 AktG für ihre Kunden wahr. Die OLB versteht das ihr von den Kunden übertragene Mandat im Sinne einer professionellen Verwaltung der Vermögenswerte der Kunden. Hierbei steht die risikoadäquate Vermehrung der Vermögenswerte der Kunden im Vordergrund. Die OLB versteht sich dabei nicht als legitimer Vertreter von Aktionärsrechten. Die Bank wäre außerdem nicht in der Lage, den Mannigfaltigkeiten der Kundeninteressen bei der Ausübung der Aktionärsrechte gerecht zu werden.
Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:
- Die OLB übt keine Aktionärsrechte i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus. Das Recht auf einen Gewinnanteil i. S. d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird im Sinne der Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten i. S. d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt.
- Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i. S. d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
- Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i. S. d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.
Eine Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird von der OLB nicht betrieben. Die Strategie der Finanzportfolioverwaltung sieht aus den oben genannten Gründen keine Anpassung der Mitwirkungspolitik vor, wenn bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen über mehrere Berichtszeiträume keine Verringerung festzustellen ist.